Roaming Debatte: Was das Handy im Ausland kostet

Mit dem Handy im Urlaub telefonieren und surfen kann teuer werden. Die Zusatzkosten für die Nutzung des Handys außerhalb von Heimatland und Heimatnetz werden unter dem Begriff Roaming zusammengefasst. Die EU treibt nun die Abschaffung von Roaming voran, vorerst mit einer weiteren Senkung der Gebühren im Jahr 2016.

Die Roaming Debatte beschäftigt die EU bereits seit einigen Jahren. Nun haben EU-Parlament, EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten einen neuen Kompromiss gefunden:

  • Die Preisobergrenzen für Roaming werden im Frühjahr 2016 noch einmal deutlich gesenkt.
  • Ab dem 15.6.2017 sollen bei Reisen im EU-Ausland keine Roaming-Gebühren mehr entstehen.
  • Es gibt allerdings Ausnahme-Regelungen, die Mobilfunkanbieter zum Erheben von Zusatzkosten berechtigen.

Wie geht es im Kampf gegen Roaming Gebühren im EU-Ausland weiter?

Der Vertragsentwurf, auf den sich die Parteien in Brüssel geeinigt haben, muss nun in den einzelnen EU-Staaten binnen 6 Monaten ratifiziert werden. Geplant ist zunächst eine weitere deutliche Reduzierung der Roaming Gebühren zum 30. April 2016.

Bislang dürfen für ausgehende Telefonate im Ausland noch Zusatzkosten von 19 Cent, für eingehende Telefonate 5 Cent erhoben werden. Im kommenden Jahr wird der maximale Aufschlag auf 5 Cent/Minute festgelegt und auch SMS werden mit 2 Cent (bislang 6 Cent) günstiger bei Roaming. Eine hohe Ersparnis winkt Verbrauchern zudem bei der Nutzung mobiler Datendienste im Ausland, wo Roaming mit 20 Cent pro Megabyte noch verhältnismäßig teuer war. Mit der kommenden Senkung der Roaming Gebühren sollen auch die Zusatzkosten für mobiles Internet auf max. 5 Cent/MB sinken.

Richtig spannend wird es ab Juni 2016, wenn es offiziell keine Roaming Gebühren mehr geben soll. Im Prinzip darf dann jeder Mobilfunknutzer im EU-Ausland die Leistungen seines Tarifes (z.B. Freiminuten, Datenvolumen, etc.) ohne Aufschlag in Anspruch nehmen. Diese Regelung greift wohlgemerkt nur für die EU-Mitgliedstaaten. Für andere Länder (z.B. Schweiz) können die Mobilfunkanbieter weiterhin individuelle Konditionen für Roaming festlegen.

Aufgepasst: Ausnahmen bestätigen die Regel

Eine Schattenseite der Roaming Debatte für Verbraucher bleibt allerdings erhalten: Ein permanentes Roaming soll nicht unterstützt werden. Wer also öfter als bei gelegentlichen Reisen im EU-Ausland mobil telefoniert, surft oder SMS verschickt, kann von seinem Mobilfunkanbieter weiter zur Kasse gebeten werden. Unter den Begriff permanentes Roaming fällt beispielsweise auch, wenn ein deutscher Mobilfunkkunde im Heimatland dauerhaft einen ausländischen Mobilfunkvertrag nutzt. Damit gehen die EU-Verantwortlichen im aktuellen Vertragsentwurf einen Schritt auf die Mobilfunkanbieter zu, die durch die Abschaffung von Roaming in der EU große Umsatzeinbuße befürchten.